NIR und IR – Gemeinsamkeiten und Trennendes

Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Seit einiger Zeit gibt es Bestrebungen, die Systeme des Strahlenschutzes bei ionisierender und nichtionisierender Strahlung trotz der gegenwärtig bestehenden unterschiedlichen Ausgestaltungen enger zueinander zu bringen. So gab es einen ersten insbesondere von der WHO initiierten Entwurf zu „Fundamental Safety Principles for Protection Against Non-Ionizing Radiation“ (WHO 2016). Darin waren 10 neue grundlegende Sicherheitsprinzipien aufgeführt worden, welche als Grundlage für die Festlegung grundlegender Anforderungen an den Schutz vor den Auswirkungen nichtionisierender Strahlung dienen und die Grundlage für ein umfassenderes Schutzprogramm bilden sollten.

ZUSAMMENFASSUNG

Seit einigen Jahren gibt es international Bestrebungen, die Strahlenschutzsysteme bei ionisierender und nichtionisierender Strahlung enger aufeinander abzustimmen bzw. zu vereinheitlichen. Dabei sind noch weitergehende fachliche Diskussionen und Vereinbarungen erforderlich. Als kontraproduktiv muss es in diesem Zusammenhang gesehen werden, wenn von Vereinigungen Verlautbarungen dahin gehend verbreitet werden, wonach das Krebspotenzial bei nichtionisierender Strahlung tausendmal größer sei als bei ionisierender Strahlung, und wenn Einheiten zur Angabe der Energiedosis in der SI-Einheit Gray als Joule pro Kilogramm auch bei nichtionisierender Strahlung, in Aberkennung der Tatsache unterschiedlicher Wirkungen beider Strahlungen, benutzt werden, um damit eine Herabsetzung der aktuell geltenden Grenzwerte bei nichtionisierender Strahlung zu begründen. Solchen Aussagen muss fachlich entschieden entgegengetreten werden, bevor sie Schlimmeres bewirken können.

SUMMARY

NIR and IR – similarities and differences
For some years now, there have been international efforts to harmonize and standardize radiation protection systems for ionizing and non-ionizing radiation. Further technical discussions and agreements are required. In this context, it must be seen as counterproductive when associations disseminate statements to the effect that the cancer potential of non-ionizing radiation is thousands of times greater than that of ionizing radiation and when units are used to specify the absorbed dose in the SI unit Gray as joules per kilogram, even for non-ionizing radiation, in disregard of the fact that the two types of radiation have different effects, in order to justify a reduction in the currently applicable limit values for non-ionizing radiation. Such statements must be decisively countered by experts before they can have a worse effect.

Vorschläge der WHO zu den internationalen Strahlenschutzsystemen

Die oben erwähnte WHO-Publikation sollte eine einheitliche Reihe solcher Grundsätze bieten, die auf dem derzeitigen Verständnis der Auswirkungen nichtionisierender Strahlung und möglicher damit verbundener Risiken für die Gesundheit von Mensch und Umwelt basieren. Darüber hinaus wurde erläutert, wie der Schutz vor nichtionisierender Strahlung dazu beitragen kann, die Risiken nichtionisierender Strahlung zu mindern. Der Text in diesem Entwurf der WHO war in wesentlichen Punkten aus den „Fundamental Safety Principles“, IAEA Safety Standards Series No. SF-1, IAEA, Wien, (2006) übernommen worden und insofern bedurfte es zur Akzeptanz bei den Fachleuten aus dem Gebiet der nicht-ionisierenden Strahlung auch weiterer Überzeugungsarbeit, da eine 1:1-Übernahme nicht als einfach betrachtet wurde.
In der Folgezeit waren zunächst keine weiteren Aktionen in diesem Zusammenhang zu erkennen. Allerdings gab es Treffen zu den internationalen Strahlenschutzsystemen mit dem Ziel der Zusammenführung des Schutzes vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung. Dazu befasst sich seit einigen Jahren – meist bei einem Treffen im Juni  – das „WHO International Advisory Committee (IAC) on Non-Ionizing Radiation (EMF and Optical Radiation)“ als Gruppe von Fachleuten mit diesem Themengebiet auch unter dem Aspekt eines jährlichen EMF-Reports. Das „IAC on NIR“ wird als eine Schlüsselkomponente der WHO-Bemühungen um die Bewältigung von Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit nichtionisierender Strahlung betrachtet. Allerdings werden die entsprechenden Fachbeiträge und Beratungsergebnisse nicht direkt zugänglich gemacht.
Dazu kam dann, dass von ICNIRP 2020 „Principles for Non-Ionizing Radiation Protection“ veröffentlicht wurden, die auf den Grundsätzen für den Schutz vor ionisierender Strahlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) beruhen, um ein umfassendes und einheitliches Schutzsystem für das gesamte elektromagnetische Spektrum zu schaffen.

Grundlagen der Strahlenschutzsysteme

Auf der 1. Plenarsitzung der IRPA 16 in Orlando/FL im Juli 2024 wurden die Grundlagen der Strahlenschutzsysteme für ionisierende Strahlung (IR) und nichtionisierende Strahlung (NIR) in Vorträgen von ICNIRP, ICRP, IRPA, WHO und NCRP dargelegt und anschließend diskutiert.

Hinweis:
Wenn man sich mit nichtionisierender Strahlung (NIR) etwas tiefer befassen will, kommt man nicht umhin, sich auch mit den aus dem Bereich der ionisierenden Strahlung (IR) bekannten Begrifflichkeiten

  • Rechtfertigung (justification),
  • Optimierung (optimization) und
  • Dosis-Begrenzung (dose limitation)

auseinanderzusetzen und sich zu positionieren.

Diese 3 Grundsätze wurden im Strahlenschutz für IR insbesondere deshalb formuliert, um das Risiko einer stochastischen Schädigung durch ionisierende Strahlung, für die es im Gegensatz zu deterministischen Schäden keine Schwellenwerte gibt, so gering wie möglich zu halten. Als stochastische Wirkungen werden diejenigen angesehen, die zwar in der Regel biologisch plausibel sind, die man aber andererseits nicht unbedingt zuordnen kann und die dabei auch deutlich unter den Schwellenwerten für deterministische Wirkungen liegen.
So gilt z. B. hinsichtlich der Dosisbegrenzung bei ionisierender Strahlung, dass die sog. „Strahlendosen“, denen Menschen bei Tätigkeiten ausgesetzt sind, bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Dabei gelten für beruflich strahlenexponierte Personen andere Grenzwerte als für die Allgemeinbevölkerung.
Bei nichtionisierender Strahlung ist es u.a. ein Ziel, die Exposition entweder unter einen Schwellenwert für gesundheitsschädliche Wirkungen oder unter ein akzeptiertes Risiko für schädliche Wirkungen zu begrenzen.

Hintergründe für die Festlegung von Grenzwerten bei NIR

Nach heute vertretener wissenschaftsbasierter Meinung wird das gesundheitlich relevante Risiko bei der Exposition durch elektromagnetische Hochfrequenzfelder überwiegend auf der Grundlage thermodynamischer Prinzipien begründet und mit der vom Körper durch Absorption aufgenommenen HF-Strahlungsenergie (in J) bewertet. Diese wird als spezifische Absorptionsrate (SAR) messtechnisch erfasst und in Watt pro Kilogramm (W/kg oder mW/g) angegeben.
Durch empfohlene bzw. festgelegte Grenzwerte soll erreicht werden, dass es nicht zu einer unzulässigen Gewebetemperaturerhöhung kommt, um Schädigungen zu vermeiden. So wird aus medizinischen Erwägungen davon ausgegangen, dass bei einer längeren Körperkerntemperaturerhöhung um mehr als 1 K (1 °C) gesundheitsschädliche Wirkungen nicht ausgeschlossen werden können.
Für die Ganzkörper-Exposition der Allgemeinbevölkerung beträgt der entsprechende Wert (Ganzkörper-SAR) zum vorsorglichen Schutz 0,08 W/kg und die lokale SAR für Kopf und Rumpf 2 W/kg (entsprechend 0,02 W pro 10 g) sowie 4 W/kg für die Gliedmaßen. Dabei ist eine zeitliche Mittelung über 6-Minuten-Intervalle vorzunehmen, damit thermodynamische Verteilungsvorgänge Berücksichtigung finden können.

Sorge der Bevölkerung über Auswirkungen der Mobilfunktechnik

Es ist festzustellen, dass zwar einerseits die in der Bevölkerung mit Beginn der Mobilfunktechnik vertretene Sorge bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen („adverse effects“) zwischenzeitlich zurückgegangen ist, dass aber andererseits im Zuge der Einführung der 5G-Mobilfunk-Technologie wieder eine gewisse Zunahme zu beobachten ist. So ist eventuell auch zu erwarten, dass bei der Einführung der nächsten Mobilfunkgeneration, d. h. bei 6G+ in ca. 10 Jahren, neue Sorgen vorgebracht werden könnten, wenn es nicht gelingt, durch evidenz- und wissenschaftsbasierte Ergebnisse und Erkenntnisse die entsprechend geäußerten Besorgnisse zu widerlegen bzw. zu zerstreuen.

„Information-Guide“ einer ibero-amerikanischen Organisation

Als kontraproduktiv kann in diesem Zusammenhang eine ca. 2018 begonnene Initiative einer interamerikanischen bzw. iberoamerikanischen Organisation angesehen werden, die in einem sogenannten „Information-Guide“ [1] seit 2021 vorliegt und die unter Federführung von Rodolfo Touzet (CNEA – Comisión Nacional de Energía Atómica, SAR – Sociedad Argentina de Radiología, FRALC – Federación de Radioprotección de América Latina y el Caribe, IRPA) verfasst und von weiteren 27 Personen aus den Ländern (in Klammern die zugehörige Organisation) Argentinien (SAR1)), Brasilien (SBPR), Chile (SOCHIPRA), Ecuador (AEPR), Kolumbien (ACPR), Kuba (SCF/PR), Mexiko (SMSR), Peru (SPR), Uruguay (AUR) und Venezuela (SOVEPRA) unterstützt wurde und im Internet verfügbar ist, und zwar in englischer und spanischer Sprache.
Dabei erschienen als „Mitherausgeber“ die Organisationen CIPRACEM2)) (Ibero-American Commission for Radiological Protection of Electromagnetic Fields), FRALC (Latin American and Caribbean Federation of Radiation Protection Societies) und IRPA (International Radiation Protection Association). Es handelt sich hierbei um einen „von CIPRACEM erstellten informativen Leitfaden als ein Konsultationsdokument ‚OHNE Verordnungscharakter‘, das in erster Linie erstellt wurde, um den zuständigen Behörden beim Verständnis und bei der praktischen Anwendung der ‚ICNIRP-2020-Prinzipien‘ [2] und der ICRP-103 von 2007 [3] zu helfen, bei denen es sich um die beiden internationalen Standards handelt, die von dem von der IRPA geschaffenen zuständigen Gremium und von der internationalen Gemeinschaft erstellt und akzeptiert wurden“ (Zitat aus [1] übersetzt).

Hinweis:
Mithin geht es darin auch um die Begrifflichkeiten von:

  •  „Justification, Optimization und Dose Limits“, also zentrale Dinge aus ICRP-103 (2007), und zwar hier im Zusammenhang mit nichtionisierender Strahlung.


In diesem Information-Guide wird u. a. ausgesagt, dass NIR 1.000-mal gefährlicher in Bezug auf Krebsentstehung sei als IR (zit.: „Non-ionizing radiation has a carcinogenic power a thousand times higher than ionizing radiation, …“ [1]) und daher müssten die aktuellen Grenzwerte um mindestens einen Faktor 100 gesenkt werden, und zwar sowohl bei HF-EMF als auch bei LF-EMF. Letzteres wird dabei eigentlich ohne jegliche Bezugnahme mit aufgeführt, obwohl der Fokus des Dokumentes im Wesentlichen auf 5G – und damit im Hochfrequenzbereich bzw. speziell auf dem Mobilfunk – liegt. Der Information-Guide zielt darauf ab, dass durch den Mobilfunk eine zunehmend stark wachsende Krebsinzidenz auf die Menschheit zukommt, deren Abwehr regulative Eingriffe rechtfertige.
Im Information-Guide selbst werden ca. 80 Seiten mit 1.500 bibliografischen Zitaten aufgelistet. Die entsprechenden Aussagen zu widerlegen, wird nicht mit den nachfolgenden Ausführungen angestrebt.

Forderung: BSS auch für NIR

Besondere Aspekte sind dabei der Angriff auf die Herangehensweise von ICNIRP und die klare Forderung, die 3 Grundprinzipien (3 BSS, Basic Safety Standards), die bei Ionisierender Strahlung (IR) angewendet werden, auch für Nicht-Ionisierende Strahlung (NIR) vollständig zu verwenden.
Eine solche Forderung wurde u. a. auch bereits im Beitrag T3 8 bei der IRPA 15 von Rodolfo Enrique Touzet (CNEA-SAR-FRALC-IRPA) und Abel Julio Gonzalez (ARN-SAR-UNSCEAR- IAEA) und von Abel Julio Gonzalez in einer Tagungs-Präsentation vertreten [4]. Gleichzeitig wurde auf der IRPA 15 auch von CIPRACEM deren Information-Guide vorgestellt. Davon liegt ein Abstrakt vor [4] und ein Poster [5]. In diesem ist ebenfalls die Aussage „Non-Ionizing Radiation has a carcinogenic power thousands of times greater than that of ionizing radiation” enthalten und es findet sich die Angabe: „Members are representatives of Radio Protection Societies of Ibero-American countries members of IRPA and FRALC.“

Diskussion im AKNIR

Die CIPRACEM-Thematik wurde vom AKNIR des FS zunächst auf seiner 73. Sitzung am 4. und 5. April 2023 an der Technischen Hochschule Köln und dann auch auf seiner 74. Sitzung am 16. und 17. Oktober 2023 im BMUV in Bonn auf die Tagesordnung gesetzt. In den dazu geführten Diskussionen sowie in einer auf der 73. Sitzung neu eingerichteten Themengruppe EMF wurde von einer tiefer- und weitergehenden Befassung zunächst abgesehen und dann gemeinsam mit dem FS-Direktorium festgelegt, dass der Organisation und deren Dokument des Information-Guide „keine Bühne für weitere Verbreitung ihrer Aussagen gegeben werden soll“ (siehe auch SSP 3/2023, Seite 79).
Aus den Aktivitäten des AKNIR sind lediglich eine umfangreiche Sammlung zugehöriger Dokumente (Publikationen, Berichte, Videos, Powerpoint-Präsentationen usw.) und ein unveröffentlichtes Manuskript [7] entstanden, das sich mit einigen Unzulänglichkeiten der Aussagen im Information-Guide auseinandersetzt.
Wie es zu erwarten war, hat sich CIPRACEM (vertreten durch Rodolfo Enrique Touzet) Anfang November 2023 an das Exekutiv-Komitee der IRPA gewandt und darin durch CIPRACEM (benannt von der FRALC) und durch Anhängen von weiteren 5 Dokumenten „ihre große Besorgnis über das Fehlen eines Schutzsystems gegen nichtionisierende elektromagnetische Strahlung (NIR) zum Ausdruck gebracht und auf die dringende Notwendigkeit für Länder, eine Regulierungsbehörde einzurichten, um die Grundsätze des Strahlenschutzes einzuhalten und um zu verhindern, dass die Schäden durch Krebs und viele andere Krankheiten weiter zunehmen“.
Der AKNIR hat diesen Vorgang auf seiner 75. Sitzung am 29. und 30. April 2024 beim TÜV Süd in München zur Kenntnis genommen, ist aber bei seiner vorherigen Meinung geblieben und hat sich nicht weiter mit der Thematik auseinandergesetzt.
Es wurde aber zugleich festgestellt, dass sich die angegriffenen Organisationen – vorweg ICNIRP, aber auch die WHO – bislang nicht geäußert hätten und auch vonseiten der IRPA keine entsprechende und bekannt gewordene Reaktion vorlag, zumal das Dokument mit der IRPA direkt in Bezug gebracht worden war.

Bericht von IRPA 16 zur Thematik des „Information-Guide“

Für die IRPA 16 waren insgesamt 4 Poster zur vorstehenden Thematik angemeldet worden, und zwar (s. Abb. 1):

  1. Radiation Protection in Electromagnetic fields (Abel J. Gonzalez and Rodolfo Touzet) [8]
  2. The damage mechanisms of non-ionizing radiation (Abel J. Gonzalez and RodolfoTouzet) [9]
  3. Differences and similarities between Radiological Protection systems for Ionizing and Non-Ionizing Radiations (Abel. J. Gonzalez and Rodolfo Touzet) [10]
  4. Challenges with the practical application of the system of protection to NIR (Abel J. Gonzalez and Rodolfo Touzet) [11]

 

Abb. 1: Ankündigungen im Programm der IRPA 16 (Quelle: Programm der Tagung)
www.xcdsystem.com/hps/program/ltzJOYj/index.cfm?pgid=1635)

Leider wurde aber keines dieser Poster auf der IRPA 16 ausgestellt, sodass lediglich die entsprechenden Abstracts abrufbar waren [12].
Der Verfasser konnte daher weder anlässlich der Posterausstellung noch in einer der sachbezogenen Sitzungen darauf eingehen und auch nicht als Co-Chair (Chair: Emilie Van Deventer, WHO) der Session „MA-8 Session 1 Non-ionizing Radiation Protection“.
Vom Rapporteur Zach Tribbett wurde lediglich darauf hingewiesen, dass das Poster „Radiation Protection in Electromagnetic fields“ (Abel J. Gonzalez and Rodolfo Touzet) [8] zurückgezogen worden sei. Von den beiden Autoren war auch niemand auf der Tagung dabei. Die Gründe für das Nichterscheinen sind unbekannt geblieben.

Die Diskussion zur Bewertung aller mobilen Telekommunikationstechnologien geht weiter.

Es ist nun nicht die Absicht, in diesem Beitrag auf die einzelnen Aussagen des Information-Guide oder auf die Publikation von Touzet und Gonzalez [4] einzugehen. Hiermit könnte sich die Task Group NIR der IRPA befassen.
Eventuell kann man aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sich zumindest SAR eventuell bereits von seiner bisherigen „Linie“ insofern verabschiedet hat, als in einem diesbezüglichen Statement zu NIR weder Touzet aufgeführt wird noch die im Information-Guide zu findenden Aussagen im gleichen Wortlaut stehen [13].
So heißt es in diesem Statement u. a.:

  • „Die Ergebnisse mehrerer Studien deuten darauf hin, dass es bei den üblichen Expositionswerten keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit gibt“ [13]. Dass es gleichwohl angezeigt sein könnte „auf der Grundlage des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der Auswertung aller analysierten Studien zu folgern, dass zwar keine signifikanten schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit festgestellt wurden, gleichwohl aber die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung und Bewertung aller mobilen Telekommunikationstechnologien, einschließlich 5G, durchzuführen sei“,

steht ebenfalls in diesem Statement [13].

Gemäß dem Statement ist es

  • „das Ziel des Schutzes, sowohl für ionisierende als auch für nichtionisierende Strahlung, ein angemessenes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten, ohne dabei die nützlichen Praktiken, die zu einer solchen Strahlenexposition führen, übermäßig einzuschränken. Der Strahlenschutz beruht dabei auf einer fundierten Entscheidungsfindung, selbst in Fällen, in denen die mit der Exposition verbundenen Risiken nicht vollständig bekannt sind.

Der SAR ist der Ansicht, dass die Grundprinzipien des Strahlenschutzes für ionisierende Strahlung (Grundsätze der Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung) auf die Exposition gegenüber NIR anwendbar sind. Empfehlungen sollten auf einer angemessenen Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Beweise für nachgewiesene gesundheitliche Auswirkungen beruhen und auf dieser Grundlage können dann Expositionsgrenzwerte festgelegt werden. Wie im Falle des Strahlenschutzsystems für ionisierende Strahlung obliegt die Verantwortung bei den Durchsetzungsbehörden, die wirtschaftlichen und sozialen Faktoren zu berücksichtigen und zu bewerten. Im Falle nichtionisierender Strahlung, die nicht von Menschen erzeugt wird, können die Behörden die Öffentlichkeit nur darüber informieren, wie sie sich vor ihr schützen können“ [13].
Hinweis: Andererseits ist erstens festzustellen, dass das entsprechende Gedankengut vorhanden ist und es auch aktuelle Publikationen gibt [14, 15, 16, 17], die die Publikation von Touzet und Gonzalez [4] heranziehen, um der Forderung der Änderung der Herangehens- und Beurteilungsweise von ICNIRP bezüglich nicht auf Wärme zurückzuführender Wirkungen, insbesondere Krebs, Gewicht zu geben.
Insbesondere im Zusammenhang mit der noch nicht abgeschlossenen Aktion zur Erstellung eines Rahmens beim Strahlenschutz bei nichtionisierender Strahlung wird es für zweckmäßig gehalten, eine Diskussion zu dem Teilaspekt der Strahlungsbegrenzung („dose limits“) vor dem Hintergrund unzutreffender Zusammenhänge zu führen.

Gray und der Faktor 1.000 bei NIR

Anlässlich der IRPA 16 war eines der Themengebiete die aktuelle Frage, wie sich IR und NIR unterscheiden und ob es möglich ist, dass es einen gemeinsamen Rahmen beim Strahlenschutz geben kann. Hierzu gab es mit der 1. Plenarsitzung zum Thema „Die Systeme des Strahlenschutzes bei ionisierender und nichtionisierender Strahlung“ (The Systems of RP for Ionising & Non-Ionising Radiation) 5 Übersichtsvorträge zu den Themen:

  • Introducing ICNIRP and its System of RP for NIR (Rodney Croft, ICNIRP Chair 2020–2024)
  • Introducing the System of RP for IR (Werner Rühm, ICRP Chair)
  • IRPA views of the Systems of RP (Sigurður Magnús Magnússon, IRPA)
  • WHO views of the Systems of RP (Emilie van Deventer, WHO)
  • NCRP on IR & NIR (Kathy Higley, NCRP)

In der anschließenden Diskussionsrunde nahm Hans-Dieter Reidenbach für den FS/AKNIR als dessen Vorsitzender dabei die Gelegenheit wahr, auf 2 Dinge hinzuweisen, und zwar fragte er erstens, ob es eine gute Idee sei, dass inzwischen bereits in peer-reviewed Publikationen sogar LNT („linear-no-threshold“) bei NIR aufgeführt würde, und zweitens bemerkte er, dass man sehr vorsichtig sein möge und nicht Dosiswerte, die in Gray (Gy) angegeben werden, mit der spezifischen Absorptionsrate (SAR), die in der Einheit Watt pro Kilogramm (W/kg) anzugeben ist, in Verbindung bringen dürfe, auch wenn durch die Multiplikation mit einer Zeitdauer in Sekunden daraus Joule pro Kilogramm (J/kg) werden und dies dann, wie es inzwischen bereits geschieht, einfach als Gray bezeichnet wird, denn in dem einen Fall handelt es sich im Wesentlichen im Hochfrequenzbereich um ein thermodynamisches Geschehen und im anderen Fall um die Organ-Energiedosis, die angibt, wie viel Energie durch ionisierende Strahlung auf eine Masseneinheit eines Organs übertragen wird.
Der Information-Guide weist u. a. auch darauf hin, dass „ICRP davon ausgeht, dass praktisch immer die Möglichkeit einer Schädigung besteht, da es wissenschaftlich plausibel ist, anzunehmen, dass die Krebsinzidenz in direktem Verhältnis zur Zunahme der Äquivalentdosis in den betreffenden Organen und Geweben zunimmt, und geht daher davon aus, dass die Ursache-Wirkungs-Beziehung auch bei extrem niedrigen Dosen unter 1 mGy gilt und das so genannte ‚linear no threshold‘-Modell (LNT) angewendet wird“. [1]

Hinweis:
So einfach kann man aber bei NIR bei vorwiegend deterministischer Wirkung nicht vorgehen, zumal nicht bei hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung, während diese Überlegung bei der Risikoabschätzung für Hautkrebs durch ionisierende Strahlung aber betrachtet werden kann.

Die unzutreffende Überlegung bezüglich der Verwendung der Dosis/Energiemenge – angegeben in Gy – wird auch im Information-Guide gemacht; denn dort heißt es u. a. zum Dosis-Konzept: „Ein sehr wichtiger Punkt, den die ICNIRP in ihren 2020 Principles [2] hervorhebt, ist das Dosis-Konzept. Normalerweise wird ein bestimmtes Schadensrisiko angenommen, das sich aus der Intensität der Exposition und der Dauer der Exposition ergibt, wobei eine ähnliche Wirkung oder ein ähnliches Risiko für eine Wirkung durch eine kurze Exposition mit hoher ‚Intensität‘ oder eine lange Exposition mit niedriger ‚Intensität‘ erzielt werden kann (Reziprozität). Daher müssen die Dosisgrenzwerte (‚dose limits‘) (Gy), die zum Schutz von Personen festgelegt werden, unter Berücksichtigung des Produkts aus Expositionshöhe und -dauer kontrolliert werden“ [1].

Hinweis:
Und genau hier liegt eines der Verständigungsprobleme, da undifferenziert Gray als Dosiseinheit auch bei NIR aufgeführt wird, Strahlung aber betrachtet werden kann.

Dazu wird bei nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung des Prinzips der Optimierung aufgeführt, dass „bei elektromagnetischen Feldern (EMF) dieselben Studien durchgeführt werden müssen, aber zusätzlich zu den Dosen (SA), die die Menschen erhalten, ausgedrückt in Gy (J/kg), gibt es andere Variablen, die eine wichtige Rolle bei der Erzeugung biologischer Schäden an einem Gewebe spielen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei der Frequenz, dem gepulsten Charakter der Strahlung, ihrer Polarisation, der Form der Modulation und vielen anderen Variablen, die wir bei der Optimierung berücksichtigen müssen, weil die Auswirkungen auf die Gesundheit von all diesen Variablen abhängen.“ [1]
Auch hier wird wiederum undifferenziert Gy mit J/kg gleichgesetzt. Dabei ist festzuhalten, dass die SI-Einheit für die Energiedosis durchaus Joule pro Kilogramm (J∙kg-1) ist und dass deren spezieller Name Gray (Gy) ist, aber damit wird die Energiedosis bei ionisierender Strahlung angegeben und diese SI-Einheit wird bei keiner der zur nichtionisierenden Strahlung gehörenden verschiedenen Strahlungsarten verwendet.

Die unzulässige mathematische Herleitung

Die nicht zuletzt seit dem Erscheinen des Information-Guide vorliegende Aussage, wonach NIR bezüglich des Krebserzeugungspotenzials mehr als tausendmal gefährlich sei als IR, kann auf relativ einfache Art und Weise im Wesentlichen mathematisch hergeleitet werden.
Festzuhalten ist dabei zunächst einmal, dass sich die Aussagen von Touzet et al. in erster Linie auf 5G3), d. h. auf den aktuellen Mobilfunkstandard beziehen, und dies nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Spektrum von NIR darstellt, aber immerhin.
Mathematisch lässt sich der „Vorgang“ recht schnell beschreiben:
Setzt man

und betrachtet die spezifische Absorptionsrate SAR für die Allgemeinbevölkerung mit einer

dann benötigt man eine Zeitdauer

Daraus resultiert dann ein Faktor

Aber dies ist vollständiger Unsinn und hat praktisch überhaupt nichts mit der biologischen/biophysikalischen Wirkung und der Realität zu tun, da es lediglich das Ergebnis mathematischer Berechnungen darstellt. Allerdings – und das ist vielleicht der Zweck der ganzen Übung – erhält man so einen Faktor, der größer als 1.000 ist, wenn man lediglich den Zahlenwert, der sich aus der Berechnung ergibt, und dabei die zur Erreichung einer Energierate (SAR ∙ ∆t) von 5 J/kg erforderliche Expositionsdauer ∆t von 62,5 s auf die Zeitdauer eines 24-Stunden-Tages bezieht. Daraus aber dann ein Kanzerogenitätspotenzial ableiten zu wollen, das 1.000-mal größer bei NIR als bei IR ist, sollte in jedem Fall zurückgewiesen werden.

Die biologische Wirkung der Strahlung

Die Strahlung interagiert mit dem Körpergewebe und wird in unterschiedlichem Maße absorbiert. Wenn jedoch die absorbierte Dosis nur in Gray (Gy = J/kg) gleich ist, kann die biologische Wirkung der jeweiligen Strahlung nicht angemessen beschrieben werden. Daher wird die Dosis, welche die biologische Wirkung ergibt, durch Multiplikation mit einem sog. Wichtungsfaktor aus der Energiedosis hergeleitet und dann als Äquivalentdosis in Sievert (Sv) bezeichnet.
Zum Beispiel ist Alpha-Strahlung etwa 20-mal wirksamer als Beta-Strahlung. So erhält man die Äquivalentdosis als Maß für die biologische Wirksamkeit. Zwar entspricht 1 Sievert (Sv) ebenfalls 1 Joule je Kilogramm, aber auch dies hat eine völlig andere Bedeutung als diejenige Energierate aus dem Bereich der Thermodynamik für NIR.

Die biologischen Auswirkungen der HF-Exposition

Man kann auch sehr leicht einmal ausrechnen, welche Temperaturerhöhung eine Energiemenge/-dosis von 50 Gy (= 50 J/kg) in 1 kg Wasser bewirken kann. Dies berechnet sich mithilfe der Formel Q = m ∙ cp ∙ ΔT bei einer spezifischen Wärme cp = 4.190 J/(kg ∙ K) für Wasser durch Auflösung nach der Temperaturdifferenz/-erhöhung

d. h., es wären etwa 4.200 Gy erforderlich, um ein Kilogramm Wasser um 1 K (= 1 °C) zu erwärmen.
Dies zeigt eigentlich deutlich genug, dass man die für IR verwendete Energiedosiseinheit Gray nicht problemlos in der Thermodynamik verwenden kann und auch nicht darf.
Um eine Temperaturerhöhung durch Absorption von EMF-Strahlung von 10 K zu erreichen, die mit einer Schädigung in Verbindung gebracht werden kann, wären dagegen ca. 41.900 J/kg erforderlich.
Die biologischen Auswirkungen der HF-Exposition sind deterministisch, d. h., das Ausmaß der Wirkung hängt von der Exposition ab, und es ist eine Schwellendosis möglich, und nicht stochastisch, wie dies bei ionisierender Strahlung der Fall sein kann, d. h., die Wahrscheinlichkeit der Wirkung hängt von der Exposition ab, und es gibt bei stochastischen Wirkungen keine Schwellendosis.

Bewertung der Nutzung von Gray für NIR

Die Einbeziehung der für ionisierende Strahlung zur Angabe der Energiedosis benutzten SI-Einheit Gray (Gy) auch für nichtionisierende Strahlung wäre zwar formal im Sinne eines gemeinsamen Rahmens im Strahlenschutz in gewisser Weise logisch, ignoriert aber die weitgehend unterschiedliche mit der Absorption der verschiedenen Strahlungen verbundenen biologischen Wirkungen so weitgehend, dass eine solche Vorgehensweise nur als kontraproduktiv bezüglich einer übergreifenden Betrachtung angesehen werden kann.
Es trifft nämlich nicht zu, dass, wie es im Information-Guide steht, „die Dosisgrenzwerte (Gy), die zum Schutz von Personen von ICNIRP festgelegt werden, unter Berücksichtigung des Produkts aus Expositionshöhe und -dauer kontrolliert werden müssen“ [1].
Die Energiedosis D („absorbed dose“) ist die grundlegende Dosisgröße, welche durch die Beziehung

definiert ist, wobei die mittlere Energie [math]d\overline{\varepsilon}[/math] diejenige ist, die durch ionisierende Strahlung auf die Materie der Masse dm übertragen wird. Die SI-Einheit dieser Energiedosis ist das Joule durch Kilogramm (J∙kg-1), deren besonderer Name in diesem Fall das Gray (Gy) ist. Die Äquivalentdosis ist dagegen ein Maß für die biologische Wirkung von (ionisierender) Strahlung, welche die Art und die Energie der Strahlung berücksichtigt. Sie wird in Sievert (Sv) angegeben, wobei 1 Sv = 1 Gy∙DQ gilt, wobei mit DQ der dimenslose Qualitätsfaktor Berücksichtigung findet.
Bringt man die oben angegebene Rechnung mit der als tödliche Dosis LD50 bezeichneten Energierate in Verbindung, bei der 50 % der bestrahlten Menschen sterben und welche üblicherweise für Menschen mit 5 Gy angegeben wird, dann könnte man mit einfacher Schulmathematik einen Faktor – wie vorstehend gezeigt – herleiten. Die LD50-Dosis entspricht dabei einem Energiewert von 375 Joule für einen 75 kg schweren Erwachsenen.
Völlig ohne schlüssige Belege ist besonders die Aussage im Information-Guide zu betrachten, wo es heißt: „Nichtionisierende Strahlung hat sogar eine tausendmal höhere karzinogene Wirkung als ionisierende Strahlung, wenn man die festgelegten Dosisgrenzwerte berücksichtigt, und kann auch das Fortpflanzungssystem, das Immunsystem und die Umwelt beeinträchtigen. Aus diesem Grund sollte die Anwendung der Strahlenschutzkriterien auf die gleiche Weise erfolgen wie beim Schutz vor ionisierender Strahlung (ICRP-2007 [3]), könnte aber noch restriktiver und strenger sein“ [1].

Gefährdung durch NIR im Vergleich zu IR

Eine ganz wesentliche und zudem mehrfach ausgesagte Meinung bezüglich der mehr als tausendfach größeren Gefährdung durch NIR im Vergleich zu IR, soweit es das Krebsinduktionspotenzials betrifft, wurde bereits 2013 anlässlich des 9. Kongresses der argentinischen Organisation für den Strahlenschutz [18] dargelegt und findet sich in mehreren Präsentationen wie Webinaren [18], Kursen [20] und PPT-Darstellungen und betrifft dabei den Vergleich der vom Körper absorbierten Strahlung bei NIR und IR [19].
Es ist schon einigermaßen erstaunlich, dass diesen Überlegungen auch noch solche zugrunde gelegt werden, welche sich in einer Vergleichstabelle der festgelegten Grenzwerte (IR und NIR) finden, wobei nur die vom Körper absorbierte Energiemenge berücksichtigt wird [20]. Darin wird die Annahme zugrunde gelegt, dass, wenn alle anderen Bedingungen konstant gehalten werden, eine höhere Intensität einer höheren Dosis/∆t = SAR entspricht. Die dann in einer Tabelle in Beziehung gesetzten Werte sind aber in höchstem Grade hinterfragenswürdig.

Tab. 1a : TABLA COMPARATIVA DE VALORES LIMITES ESTABLECIDOS (RI y RNI) considerando la cantidad de energia absorbida/t por el cuerpo (aus [18])

Valores Límites establecidos Para el Público
mW/g
Para el Público Para los Trabajadores
mW/g
Para los Trabajadores
NO IONIZANTES TASA “SAR” (ICNIRP) 0.08 30 Gy/h 0.4 150 Gy/h
Rad. IONIZANTES TASA recomendada 0.5 μGy/h 10μGy/h
(1 mR/h)
NO IONIZANTES LÍMITE ANNUAL (extrapolado) 2.5 MGy 12 MGy
Rad. IONIZANTES LÍMITE ANNUAL (ICRP) 1 mGy 20 mGy
Relación RNI/RI 2 x 109 0.5 x 109

Tab. 1b : Vergleichstabelle der eingesetzten Grenzwerte (IR und NIR) unter Berücksichtigung der vom Körper absorbierten Energiemenge/t (Übersetzung aus [18])

Festgelegte Grenzwerte Für die Allgemein­bevölkerung
mW/g
Für die Allgemein­bevölkerung Für Beschäftigte
mW/g
Für Beschäftigte
Nichtionisierende Strahlung
SAR-Werte (ICNIRP)
0,08 30 Gy/h 0,4 150 Gy/h
Ionisierende Strahlung
Empfohlene Werte
0,5 μGy/h 10μGy/h
(1 mR/h)
Nichtionisierende Strahlung
Jährlicher Grenzwert
(extrapoliert)
2,5 MGy 12 MGy
Ionisierende Strahlung
Jährlicher Grenzwert
(ICRP)
1 mGy 20 mGy
NIR/IR-Verhältnis 2 x 109 0,5 x 109

Schaut man sich diese Tabelle mit ihren Werten etwas genauer an, müssten diese eigentlich wie folgt lauten:

Tab. 2: Korrigierte Werte

Festgelegte Grenzwerte Für die Allgemein­bevölkerung
mW/g bzw. W/kg
Für die Allgemein­bevölkerung Für Beschäftigte
mW/g bzw. W/kg
Für Beschäftigte
Nichtionisierende Strahlung
SAR-Werte (ICNIRP)
0,08 0,08 W/kg ∙ 3.600 s =
288 J/(kg ∙ h)
288 Gy/h
0,4 288 J/(kg ∙ h) ∙ 5 =
1.440 Gy/h
Ionisierende Strahlung
Empfohlene Werte
0,5 μGy/h 10 μGy/h
(1 mR/h)
Nichtionisierende Strahlung
Jährlicher Grenzwert
(extrapoliert)
288 J/(kg ∙ h) ∙ 
24 h ∙ 365 d =
2,523 J/(kg ∙ a)
bzw. 2,523 MGy
2,523 J/(kg ∙ h) ∙ 5 =
12,614 J/(kg ∙ a)
bzw. 12,614 MGy
Ionisierende Strahlung
Jährlicher Grenzwert (ICRP)
1 mGy 20 mGy
NIR/IR-Verhältnis 2,5 x 109 0,63 x 109
Hinweis zu den Werten in den Tabellen:

Zur Berechnung darf man bei ionisierender Strahlung nicht einfach den pro Stunde empfohlenen Wert von 0,5 μGy/h mit dem 24-h-Tag und auch noch mit dem 365-Tage-Jahr multiplizieren, also 0,5 μGy/h ∙3.600 s ∙ 24 h ∙ 365d = 15,77 Gy/a errechnen. Denn in diesem rein „mathematischen Fall“ würde man ein Verhältnis von
entsprechend

 erhalten.

Es muss aber beachtet werden, dass es neben den pro Stunde auch auf das Jahr bezogene gesonderte Grenzwerte bei ionisierender Strahlung gibt (siehe Tabelle 1) und insofern darf man auch bei nichtionisierender Strahlung die Grenzwerte nicht einfach durch Multiplikation auf 1 Jahr beziehen, da es bislang keine Grenzwerte bei NIR gibt, die für mehr als 30.000 s bei der Allgemeinbevölkerung festgelegt sind, auch wenn in manchen Bereichen, wie z. B. bei UV-Strahlung, Grenzwerte für 24 Stunden eventuell sinnvoll sein könnten [21]. Gerade am Übergang von NIR zu IR, d. h. bei einer Wellenlänge von 100 nm (Frequenz f ≈ 3 PHz, Energie Q ≈ 12,39847 eV bzw. 1,986 ∙ 10–18 Joule), treffen die beiden Strahlungswelten mit ihren „traditionellen“ Einheiten von eV und J aufeinander und unterscheiden sich demzufolge auch in der weiteren Anwendung der Einheiten in den beiden zugehörigen Wellenlängen- bzw. Frequenzbereichen. Hier könnten entsprechende Überlegungen durchaus sinnvoll sein. Anders sind aber die Verhältnisse „fernab“ davon, d. h. im Hochfrequenzbereich.
Mit dem in der Tabelle ablesbaren Verhältnis von z. B. 2 ∙ 109 bezüglich der auf 1 Jahr extrapolierten Werte zwischen NIR und IR für die Allgemeinbevölkerung und von 0,5 ∙ 109 für Beschäftigte (bzw. mit den korrigierten Werten von 2,5 ∙ 109 und 0,63 ∙ 109) kann man dann sehr leicht auf eine deutlich höhere Gefährdung durch NIR schließen, wie dies von Touzet als ehemaligem Präsident von FRALC, Mitbegründer der SAR und als Direktor bei CIPRACEM, in seinen öffentlichen Auftritten [19, 20] immer wieder geschehen ist, und zwar durchaus mit Unterstützung anderer Fachkollegen von CIPRACEM und FRALC (Federación de Radioprotección de América Latina y el Caribe) [22].
Der Faktor „1.000“ war dabei auch schon einmal aus den bei Internetauftritten dargelegten Angaben abzuleiten, dass man bei ionisierender Strahlung Auswirkungen nur bei Werten beobachtet hat, die 100-mal höher waren als die öffentlichen Grenzwerte (Verweis auf Studienergebnisse der Nagasaki- und Hiroshima-Kohorte), während nichtionisierende Wirkungen bei Werten auftraten, die 10-mal niedriger waren als die öffentlichen Grenzwerte (mit Verweis auf die am Ramazzini-Institut mit Ratten durchgeführten Versuche [23, 24]); denn bekanntlich ergibt 10 x 100 auch 1.000!

Diskussion bei SAR

Auf dem aktuellen Stand des Wissens produzieren demnach IR und NIR DNA-Schäden, die den Beginn einer Krebsentstehung darstellen.
Bereits am 7. Dezember 2018 hatte SAR im Dan-Beninson-Saal des CNEA (Comisión Nacional de Energía Atómica) einen Tag über nichtionisierende Strahlung ausgerichtet, um das Thema vorzustellen und zu verbreiten. Einer der Redner war dabei auch Rodolfo Touzet, der sich dabei mit den Auswirkungen nichtionisierender Strahlung auf lebende Organismen, den IARC-102-Bericht von 2011, der RF-EMF als mögliches Karzinogen einstuft, und den von der ICNIRP verwendeten Referenzwerten für den Schutz des Menschen befasste [22]. Damit war auch der Ausgangspunkt für eine SAR-Arbeitsgruppe für nichtionisierende Strahlung gegeben.
Zuletzt wies SAR in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit zur Beteiligung an der IRPA 16 hin, und zwar unter Bezugnahme, dass nichtionisierende Strahlung (NIR) vollständig in das Programm integriert und von mehreren MAs („Main areas“) abgedeckt sei. Daraufhin war es ja dann auch zu einer Vielzahl von Anmeldungen aus Argentinien gekommen, aber aus bislang nicht bekannten Gründen wurde keines der angenommenen Poster auch tatsächlich gezeigt, sodass leider auch keine entsprechenden fachbezogenen Diskussionen zu den vorstehend genannten Teilthemen möglich war.

Weiterer Weg oder was ist noch zu tun?

Im ursprünglich angemeldeten Posterbeitrag „The damage mechanisms of non-ionizing radiation“ (R. Touzet) bei der IRPA 16 waren im Wesentlichen dieselben Angaben im Abstract gemacht worden, wie in Tabelle 1 angegeben, nämlich, dass „Nichtionisierende Strahlung Dosen erzeugt, die viel höher sind als diejenigen bei ionisierender Strahlung, und zwar dass bei ionisierender Strahlung die zulässige Dosisleistung für einen Arbeitnehmer 2 µGy/Stunde beträgt, während bei nichtionisierender Strahlung der zulässige Wert für einen Arbeitnehmer 1.500 Gy/Stunde beträgt, also um 9 Größenordnungen größer ist“ [9, 12]. Zwar unterscheiden sich die in [9] aufgeführten Werte von denjenigen in Tabelle 1 in nicht nachvollziehbarer Weise, aber die Aussagetendenz ist unverändert geblieben und mithin auch die damit verbundene falsche Betrachtungsweise in Verbindung mit dem Vorschlag, die Grenzwerte bei NIR um einen Faktor 1.000 zu senken. Dabei wurde auch wieder ein Bezug zu einer Pandemie angesprochen, denn in diesem eingereichten und vom Programmkomitee der IRPA 16 genehmigten Beitrag wurde der bei Einwirkung von NIR mögliche Verlust der Wirksamkeit des „Immunsystems“ als eine sehr schwerwiegende Schädigung des Körpers bezeichnet, die vermieden werden muss, und zwar insbesondere während einer Pandemie, indem die aktuellen Expositionswerte um mindestens 1.000 gesenkt werden sollten [9].
Auch im eingereichten Beitrag „Differences and similarities between Radiological Protection systems for Ionizing and Non-Ionizing Radiations“ (R. Touzet) wird im Abstract die Aussage, wonach „… analysierte Daten darauf hindeuten, dass die krebserregende Wirkung im NIR 1.000-mal größer ist als im NIR, sowie dass bei NIR die karzinogenen Wirkungen bei Werten beobachtet werden, die 100-mal niedriger sind als die derzeitigen Grenzwerte“, in bereits bekannter Weise wiederholt [10, 12]. Darüber hinaus wird das kokarzinogene Potenzial herausgestellt, indem synergetische Wirkungen von EMF mit chemischen Karzinogenen und ionisierender Strahlung aufgeführt werden [10].
Leider war aber eine entsprechende Diskussion vor Ort weder zu diesen beiden Beiträgen noch zu den weiteren [8, 11] aufgrund des Fernbleibens aller Akteure von CIPRACEM et al. anlässlich der IRPA 16 nicht möglich, obwohl z. B. die Beiträge von Touzet und Gonzalez gemeinsam angemeldet worden waren und im Tagungs-Programm standen [12] (s. Abb. 2).

Abb. 2: Nicht gezeigte, aber angemeldete Poster auf der IRPA 16 (Quelle: eigenes Foto)

Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Aussagen weiterhin in Fachkreisen ausgesprochen werden und dies zu einer falschen Vorstellung der Wirkungsweise nichtionisierender Strahlung und damit zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung beitragen kann, wenn sich Teile der Fachwelt schon mit diesen Positionen an die Öffentlichkeit begeben.
Eine neuere Eurobarometer-Umfrage ergab [25], dass die Hälfte der Bevölkerung auch besorgt ist wegen der möglichen Gesundheitsgefahren durch EMF. Dabei hat eine Mehrheit den Eindruck, von den Behörden nicht ausreichend über die Maßnahmen informiert zu werden, die zu ihrem Schutz – vor allem vor Hochspannungsleitungen und Mobilfunkbasisstationen in der Nähe von Wohnungen – getroffen werden [26].
Es war festzustellen, dass man relativ lange im Internet keinen unmittelbaren Bezug zu CIPRACEM finden konnte, wenn man sich nicht mit z. B. Angaben bei FRALC begnügen wollte [27], in denen neben R. Touzet als Leiter auch 30 Mitglieder namentlich aufgeführt werden, und zwar aus Mitgliedern der FRALC-Gesellschaften/Verbände aus Argentinien, Brasilien, Chile, Ecuador, Kolumbien, Kuba, Peru, Uruguay und Venezuela.
Das hat sich inzwischen aber geändert, denn es liegt jetzt eine entsprechende Seite vor, in der man Informationen u. a. zu folgenden Unterlagen finden kann [28]: Startseite, Über uns, Kontakt, Empfohlene Bibliographie, Videos und Rollen in Filmen, Dissertationen und Interviews sowie CIPRACEM-Pressemitteilungen.
Ängste über den Weg völlig unzutreffender Relationen zu schüren, wie es im Information-Guide und in den Aussagen zum Krebspotenzial bei NIR der Fall ist, ist sicherlich der falsche Weg. Wenn jetzt zudem auch festzustellen ist, dass im „CIPRACEM-Kommuniqué 4 an die medizinische Fachwelt über die Auswirkungen der in 5G-Systemen verwendeten Millimeterwellen“ (Comunicado 4 del CIPRACEM a la comunidad médica sobre el impacto de las ondas milimétricas utilizadas en los sistemas 5G) [29], also in einer der 5 im Internet verfügbaren Pressemitteilungen ein Bezug zur Coronapandemie mit Aussagen, wonach „die Zahl der COVID-19-bedingten Fälle und Todesfälle in Staaten und Bezirken mit drahtloser Millimeterwellen-Telekommunikation der 5. Generation in den Vereinigten Staaten statistisch höher ist“, dann kommen mehr als Zweifel an der Realität auf und es sollte solchen Aussagen entschieden fachlich entgegengetreten werden.
Ob es daher immer noch der geeignetste Weg ist, nicht auf alle Ausführungen von CIPRACEM zu reagieren, ist eventuell noch einmal zu überlegen, denn inzwischen ist ein gewisser Lauffeuereffekt bei der Verbreitung im Internet feststellbar und selbst in ersten Büchern werden entsprechende Pressemitteilungen wie z. B. diejenige zu einem möglichen Zusammenhang von Covid-19 und Mobilfunk gemäß Pressemitteilung No. 5 zitiert [30].
Nun könnte man zwar sagen, dass dies so weit hergeholt ist, dass es nicht der Mühe lohnt, darüber weitere Worte zu verlieren, aber wenn man den Zusammenhängen von IR und NIR zumindest nicht in Bezug auf ein angeblich tausendfach größeres Krebsrisiko bei NIR gegenüber IR einerseits und dem Ansatz der jährlich insgesamt absorbierten Energierate unter völlig falschen Voraussetzungen, und zwar auf der Basis, Gray als Einheit bei IR und NIR zu verwenden, rechtzeitig entgegentritt, dann wird man es eventuell zu einem späteren Zeitpunkt schwerer haben, Überzeugungsarbeit zu leisten.
In diesem Beitrag soll auch keine Betrachtung zu Fragen eines Risikomanagements und zum Vorsorgeprinzip-Ansatz vorgenommen werden, die man sicherlich in Zusammenhang mit EMF bringen könnte.
In einem im Internet über die Seiten der CIPRACEM ausgestrahlten Video zum Thema „Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Strahlung von Antennen, Mobiltelefonen und Wi-Fi“ (Los daños a la Salud que provocan las Radiaciones Electromagnéticas de antenas, celulares y Wifi) [31] vom 19. September 2023 wird wieder einmal ausgesagt, dass erstens sowohl IR als auch NIR zum Bruch der DNA führt, also klastogen ist, wobei durch die dabei entstandenen Schäden in der DNA ein Prozess der Krebsentstehung oder ein anderer Vorgang ausgelöst werden kann. Zweitens wird von R. Touzet ausgesagt, dass die von NIR verursachten Schäden jedoch viel größer als die von IR (Faktor 1.000) sind [31].

Auch hier wird wieder einmal Folgendes dargelegt: „Aber es ist wichtig zu wissen, wie groß die Wirkung … bei beiden Strahlungen ist?

  • Bei ionisierender Strahlung wurden Wirkungen nur bei Werten beobachtet, die 100-mal größer sind als die Grenzwerte für die Bevölkerung.
  • Bei nichtionisierender Strahlung treten die Wirkungen bei Werten auf, die 10-mal niedriger sind als die öffentlichen Grenzwerte (siehe Ramazzini).

Mit anderen Worten, das karzinogene Potenzial der nichtionisierenden Strahlung ist 1.000-mal größer als das der ionisierenden Strahlung, aber das DETRIMENT ist auch für andere Schäden größer!“ [31]
Dieser Meinung wird auch zumindest aus der Sicht von CIPRACEM von medizinischer Expertenseite (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde) nicht widersprochen, sondern es werden Angaben zu erhöhten Schädigungszahlen aufgeführt, die in Zusammenhang mit Mobilfunk gebracht werden [31].

Aus der bisher im AKNIR vertretenen Sicht lässt sich feststellen, dass die Übertragung der „Fundamental Safety Principles, IAEA Safety Standards“, d. h. von ionisierender Strahlung auf nichtionisierende Strahlung, als nicht einfach angesehen wird. Dies gilt auch für die BSS der ICRP-Publikation 103.

In der Pressemitteilung (Comunicado CIPRACEM Nº 5) wird darauf hingewiesen, dass das Gesundheitsrisiko der Exposition gegenüber ionisierender Strahlung viel geringer ist als das der elektromagnetischen Strahlung, wofür ein paar Beispiele genügen sollen:
a) Die rechnerische Wahrscheinlichkeit, dass jemand aus der Bevölkerung bei IR an Krebs erkrankt, liegt bei 5 zu 100.000 (5 %/Sv); bei den Ratten in der NTP-Studie [32] lag die Krebsrate bei 3 zu 100 oder 1 zu 1.000.
b) Die Nagasaki- und Hiroshima-Kohorte erhielt eine durchschnittliche Dosis von etwa 1.000 mGy, und die Ratten, die von Tillmann bzw. Lerchl [33] für ihr Experiment zur Co-Karzinogenese bei Ratten verwendet wurden, erhielten bis zu 100-mal weniger als die zulässigen Dosen, so dass auch hier das Verhältnis 1:1.000 oder noch viel größer ist“ [28].
Daraus wird dann hinsichtlich Strahlenschutzmaßnahmen gefolgert, dass „es daher sinnvoll erscheint, für elektromagnetische Strahlung ein Kontrollsystem mit ähnlichen oder sogar strengeren Merkmalen zu verwenden als für ionisierende Strahlung“ [31].

Fazit

Im Jahr 1977 war zunächst der Internationale Ausschuss für nichtionisierende Strahlung (INIRC) gegründet worden und er war damit der unmittelbare Vorläufer der ICNIRP, die 1992 auf dem 7. internationalen IRPA-Kongress in Montreal als unabhängige Kommission gegründet wurde. Seither gehen beide Organisationen weitgehend eigene Wege, soweit es die Befassung mit den beiden Strahlungsteilgebieten der ionisierenden und nichtionisierenden Strahlung betrifft. Hinsichtlich der Strahlenschutzsysteme ist seit einigen Jahren eine zunehmend verstärkte Bemühung zu einer Annäherung bzw. weitergehenden und vereinheitlichten Herangehensweise bei der Anwendung der Grundsätze im Strahlenschutz wahrzunehmen. Kontraproduktiv zu solchen Bemühungen auf internationaler Ebene müssen aber Bewegungen betrachtet werden, die nichtionisierender Strahlung ein tausendfach größeres Krebspotenzial zuweisen als ionisierender Strahlung und welche die bei ionisierender Strahlung verwendete SI-Einheit Gray (1 Gy = 1 J/kg) ohne Berücksichtigung unterschiedlicher Wirkungsprinzipien auch bei nichtionisierender Strahlung anwenden, um dann mit fachlich haltlosen Zahlenbeispielen eine Grenzwertherabsetzung durchsetzen zu wollen. Es reicht dabei nicht, den Blick z. B. nur aus der Radiochemie auf die Strahlung zu werfen, sondern hier muss eine klare Darstellung aus Sicht biologisch/biochemischer Vorgänge unter Berücksichtigung der Thermodynamik im lebendigen Organismus zumindest im Hochfrequenz- und speziell beim Mobilfunk erfolgen und es ist gegenteiligen Aussagen entgegenzutreten.

Fußnoten
1) SAR für ARGENTINE RADIATION PROTECTION SOCIETY (Sociedad Argentina de Radioprotección) darf nicht mit SAR spezifische Absorptionsrate verwechselt werden.
2) Ibero-American Commission for Radiological Protection of Electromagnetic Fields (CIPRACEM) – Wurde in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des XI. lateinamerikanischen Regionalkongresses der Internationalen Strahlenschutzvereinigung (IRPA) in Havanna im Jahr 2018 gegründet, um die Ausbildung von Experten für den Strahlenschutz von NIR und die Verbreitung relevanter wissenschaftlicher Informationen über EMF und Gesundheit zu fördern, um ungerechtfertigte Expositionen zu vermeiden. Manchmal wird auch die Bezeichnung “Comisión Interamericana de Protección Radiológica de Campos Electromagnéticos y Radiaciones No Ionizantes” für CIPRACEM benutzt.
3) 5G hat nichts mit 5 Gy zu tun!
4) Dabei muss man beachten, dass 5 Gy die Strahlendosis ist, die bei 50 Prozent der exponierten Bevölkerung zum Tod führt, z. B. innerhalb von etwa 14 Tagen. Dabei geht es um die Ganzkörper-Kurzzeitbestrahlung. Bei der Tumortherapie geht es dabei darum, dass die Strahlung bewusst auf den Tumor gerichtet wird, d. h., es liegt eine lokale Exposition vor. Zur Abtötung von Escherichia Coli sind dagegen etwa 50 Gy erforderlich und bei manchen Viren werden noch deutlich höhere Energie­dosiswerte benötigt.
5) Für Beschäftigte wären 0,4 W/kg anzusetzen. Für die lokale Exposition gelten höhere Werte.

Quellen:

[1] CIPRACEM: The Radiological Protection of Electromagnetic Fields (EMF), Information guide for the application of the 3 Fundamental Principles of Radiation Protection by Regulatory Agencies and Authorities (Revision No. 9 of November 2021), Ibero- American Commission for Radiological Protection of Electromagnetic Fields (CIPRACEM), Latin American and Caribbean Federation of Radiation Protection Societies (FRALC), International Radiation Protection Association (IRPA) {Guía- Informativa-CIPRACEM-9-nov-2021 Guía de Protección Radiológica de Los Campos: Guía Informativa para la aplicación de los 3 Principios Fundamentales de Radioprotección por parte de organismos y Autoridades Regulatorias (Revisión Nº 9 de noviembre 2021)} [PDF] CIPRACEM report on the Radioprotection criteria used by ICNIRP: https://escuelasaludable.org/wp-content/uploads/2021/12/CIPRACEM-Report-2020eng.pdf
[2] ICNIRP: Statement on Protection Principles – 2020; Principles for Non-Ionizing Radiation Protection. Health Physics 118(5):477-482; 2020
[3] ICRP Publikation 103: ICRP, 2007. The 2007 Recommendations of the Interna-tional Commission on Radiological Protection. ICRP Publication 103. Ann. ICRP 37 (2-4) https://www.icrp.org/publication.asp?id=ICRP%20Publication%20103
[4] Touzet, R.; González, A. J.: Protection Against Ionizing Radiation vis-à-vis. Protection Against Non-Ionizing Radiation: Different Approaches; Presentado en: 15th International Congress of the International Radiation Protection Association. Seoul, Korea, 18 al 19 de enero de 2021; T3.1-O0597 Proceedings of the 15th International Congress of the International Radiation Protection Association (zuletzt besucht 2024-07-19: https://irpa.net/page.asp?id=54839) siehe auch: Memoria Tecnica ARN. (2021). p. 85. Available online at: https://www.argentina.gob.ar/sites/default/files/mt_arn_2021.pdf#page=87
[5] Touzet, R.; Ferrari, J.; Rossi, E.; Souza de Assis, A.; Rodriguez, C. F.: Electromagnetic fields and people’s health. The risks of cell phones and antennas; IRPA15, 15th International Congress of the International Radiation Protection Association, 11~15 May, 2020, COEX, Seoul, Korea
[6] Touzet, R.; Ferrari, J.; Rossi, E.; Souza de Assis, A.; Rodriguez, C. F.: Electromagnetic fields and people’s health, The rsik of CELL PHONES and ANTENNA; Poster IRPA15 https://www.researchgate.net/publication/348135864_Poster_CIPRACEMpdf
[7] Gorisch, W.: Besprechung der Veröffentlichung1: “The Radiological Protection of Electromagnetic Fields (EMF), Information guide for the application of the 3 Fundamental Principles of Radiation Protection by Regulatory Agencies and Authorities, Revision No. 9 of November 2021” (= GUIDE) – Kommentar (18 Seiten, 18.02.2023) unveröffentlicht
[8] Gonzalez, A. J.; Touzet, R.: Radiation Protection in Electromagnetic fields, P353, Conference Program, Poster Assigments
[9] Gonzalez, A. J.; Touzet, R.: The damage mechanisms of non-ionizing radiation, Conference Program, Poster Assigments P344
[10] Gonzalez, A. J.; Touzet, R.:Differences and similarities between Radiological Protection systems for Ionizing and Non-Ionizing Radiations, P347 Conference Program, Poster Assigments
[11] Gonzalez, A. J.; Touzet, R.: Challenges with the practical application of the system of protection to NIR, P350 Conference Program, Poster Assigments
[12] IRPA16 69th HPS Annual Meeting 2024. 16th International Congress • 7–12 July 2024. Orlando, FL Conference Program
[13] SAR (Argentine Society of Radiation Protection): Statement of the Argentine Society of Radiation Protection (SAR) on the protection of the public and the environment in exposure to non-ionizing radiation (RNI), May 2024 https://radioproteccionsar.org.ar/declaracion-sar-rni/
[14] Weller, S.; McCredden, J.: Understanding the public voices and researchers speaking into the 5G narrative; Front Public Health. 2024 Jan 12:11:1339513 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38283297/
[15] McCredden, J. E.; Weller, S.; Leach, V.: The assumption of safety is being used to justify the rollout of 5G technologies; Front Public Health. 2023; 11: 1058454, p. 01-09. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9940636/
[16] Weller, S.; May, M.; McCredden, J.; Leach, V.; Phung, D.; Belyaev, I.: Comment on “5G mobile networks and health-a state-of-the- science review of the research into low-level RF fields above 6 GHz” by Karipidis et al. J Expo Sci Environ Epidemiol. (2022) 1–4. 10.1038/s41370-022-00497-8, J Expo Sci Environ Epidemiol. 2023; 33(1): 17–20 https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9849131/
[17] Weller, S.; Leach, V. A.; May, M: Genotoxic Potential of Radiofrequency Exposures. Radiation protection in Australia (ARPS45) (2022). Vol. 39, No. 2 p. 12-27.
[18] Touzet, R.: Criterios de Protección Radiológica para las Radiaciones No Ionizantes; 9º Congreso de Protección Radiológica (IX Congreso Argentino de
Protección Radiológica); Ciudad de Mendoza, 2 al 4 de octubre de 2013 Criterios de Protección Radiológica para las Radiaciones …
[19] Touzet, R.: Webinar Sievert: Campos Electromagnéticos y 5G. ¿Debemos protegernos? (Rodolfo Touzet) https://www.youtube.com/watch?v=PjKtgl-ENnQ
[20] Touzet, R.: ¿Cómo protegernos de la exposición a las radiaciones electromagnéticas y el 5G?,Conferencia virtual FRALC & CIPRACEM, 28. Februar 2023 https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=o10KjTg9j7g und Touzet, R.: Cómo proteger la salud de las radiaciones electromagnéticas y el 5G, Parte I del curso dictado por el Dr. Rodolfo Touzet, Presidente de CIPRACEM con ocasión del II Simposio Internacional sobre Protección Radiológica – VIII Congreso Peruano de Protección Radiológica (Cusco, 27 al 30 de nov. 2023) https://www.youtube.com/watch?v=ufhrh3JZOOs
[21] Siekmann, H., Reidenbach, H.-D.: Proposal for the development of ICNIRP guidelines on limits for optical radiation exposure; International NIR Workshop & Symposium, 5th International Non-Ionizing Radiation Workshop, Proceedings, Seville, Spain, 20-22 May 04, session 5a http://www.icnirp.org/en/publications/article/5th-nir-workshop-2004.html
[22] Memoria Annual, Sociedad Argentina de Radioprotección – SAR, Período comprendido entre el 1 de julio de 2018 y el 30 de junio de 2019 https://radioproteccionsar.org.ar
[23] Falcioni, L.; Bua, L.; Tibaldi, E.; Lauriola, M.; De Angelis, L.; Gnudi, F.; Mandrioli, D.; Manservigi, M.; Manservisi, F.; Manzoli, I.; Menghetti, I.; Montella, R. Panzacchi, S.; Sgargi, D.; Strollo, V.; Vornoli, A.; Belpoggi, F.: Report of final results regarding brain and heart tumors in Sprague-Dawley rats exposed from prenatal life until natural death to mobile phone radiofrequency field representative of a 1.8 GHz base station environmental emission; Environmental Research 165 (2018): 496-503. https://doi.org/10.1016/j.envres.2018.01.037
[24] Belpoggi, F.; Falcioni, L.; Panzacchi, S.; Sgargi, D.; Mandrioli, D.: Response to “Cancerogenic effects of radiofrequency radiation: A statistical reappraisal”; Environmental Research Environmental Research, Volume 197, 2021, https://doi.org/10.1016/j.envres.2021.111067
[25] EU-Commission: Special Eurobarometer. Electromagnetic Fields, Fieldwork October – November 2006 Publication June 2007; Report http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/environment/EMF/ebs272a_en.pdf
[26] Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Bericht der Kommission über die Anwendung der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 (1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz), Zweiter Durchführungsbericht 2002-2007; KOM(2008) 532 endgültig, Brüssel, den 1.9.2008 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52008DC0532
[27] FRALC: Comisión Radiaciones no Ionizantes https://fralc.org/comision-radiaciones-no-ionizantes/
[28] CIPRACEM: https://cipracem.org/
[29] CIPRACEM: Comunicado 4 del CIPRACEM a la comunidad médica sobre el impacto de las ondas milimétricas utilizadas en los sistemas 5G
[30] CIPRACEM: Comunicado CIPRACEM Nº 5 sobre la necesidad de “Aplicar las Normas” para proteger la salud de la población de los Campos Electromagnéticos (de la misma forma que se protege la gente de las radiaciones ionizantes)
[31] Touzet, R.: Los daños a la Salud que provocan las Radiaciones Electromagnéticas de antenas, celulares y Wifi; https://cipracem.org/informacion/ https://cipracem.org/los-danos-a-la-salud-que-provocan-las-radiaciones/ (zuletzt besucht am 22.07.2024)
[32] NTP: NTP Technical Report on the Toxicology and Carcinogenesis Studies in Sprague Dawley (Hsd:Sprague Dawley® SD®) Rats Exposed to Whole-body Radio Frequency Radiation at a Frequency (900 MHz) and Modulations (GSM and CDMA) Used by Cell Phones; NTP TR 595, November 2018
NTP Technical Report on the Toxicology and Carcinogenesis Studies in B6C3F1/N Mice Exposed to Whole-body Radio Frequency Radiation at a Frequency (1,900 MHz) and Modulations (GSM and CDMA) Used by Cell Phones; NTP TR 596, November 2018
[33] Tillmann, T.; Ernst, H.; Streckert, J.; Zhou, Y.; Taugner, F.; Hansen, V.; Dasenbrock, C.: Indication of cocarcinogenic potential of chronic UMTS-modulated radiofrequency exposure in an ethylnitrosourea mouse model. Int J Radiat Biol. 2010 Jul;86(7):529-41 und Lerchl, A.; Klose, M.; Grote, K.; Wilhelm, A. F.; Spathmann, O.; Fiedler, T.; Streckert, J.; Hansen, V.; Clemens, M.: Tumor promotion by exposure to radiofrequency electromagnetic fields below exposure limits for humans. Biochem Biophys Res Commun. 2015 Apr 17;459(4):585-90