Herausforderung im Bereich der Entsorgung

Im Bereich der Entsorgung gibt es 3 Bereiche, in denen die gesellschaftlichen Herausforderungen besonders ins Auge fallen. Das ist zum Einen die Freigabe als nicht radioaktive Stoffe beim Rückbau kerntechnischer Anlagen, zum Zweiten die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle und zum Dritten die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Stoffe. Die Herausforderungen betreffen dabei nicht nur den Strahlenschutz, sondern das gesamte Umfeld. Das soll im Folgenden an einigen Beispielen erläutert werden.

Freigabe im Rahmen des Rückbaus kerntechnischer Anlagen

Im Bereich der Freigabe im Rahmen des Rückbaus besteht eine Herausforderung im zunehmenden Mangel an kompetentem Personal. Das betrifft in erster Linie die Anlagenbetreiber, aber auch Behörden und Sachverständigenorganisationen. Aufgrund der demografischen Entwicklung herrscht allerdings in allen Branchen Personalknappheit, deshalb stellen die Qualifizierung der vorhandenen Mitarbeiter und eine Effizienzerhöhung sinnvolle Maßnahmen dar. Bei der Qualifizierung kommt es auch darauf an, die im Land vorhandenen Kompetenzen zu erhalten, da auch in der Kerntechnik ein Generationswechsel eingesetzt hat. Eine Effizienzerhöhung ließe sich vor allem durch eine stärkere Standardisierung von Prozessen und Dokumenten erreichen. Dabei wäre die Etablierung von Best-Practice-Lösungen anzustreben, d.h. Lösungen, die sich in einer Anlage bewährt haben und durch Sachverständige und Behörde bereits für eine Anlage geprüft wurden. Dadurch würde sich der Aufwand sowohl für die Erarbeitung als auch die Prüfung und Genehmigung deutlich verringern. Das setzt allerdings einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Anlagen, aber auch zwischen den Sachverständigen und Behörden voraus.

Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle

Eine Herausforderung bei der Zwischenlagerung besteht inzwischen in der zunehmenden Dauer der Lagerung. Diese stellt zusätzliche Anforderungen an die Integrität der Lagerbehälter und deren laufende Überprüfung. Die bisherigen Genehmigungen sind auf 40 Jahre befristet und müssen deshalb nach Ablauf verlängert werden. Dazu kommt, dass die Standortkommunen wegen der deutlich längeren Zwischenlagerung finanzielle Kompensation für die nicht anderweitig nutzbaren Industrieflächen fordern.

Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Stoffe

Die Ursache für die lange Zwischenlagerung ist der zeitaufwendige Prozess der Suche eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Der im Standortauswahlgesetz angestrebte Termin 2031 für die Standortfestlegung wurde inzwischen durch die BGE auf 2046 bis 2068 korrigiert. Es ist die Frage, ob die Suche nach einem „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ (Standortauswahlgesetz § 1 Absatz 2) diesen hohen Zeitbedarf verursacht und ob es zielführender ist, in kürzerer Zeit einen geeigneten Standort zu finden. Ist der Zeitaufwand für die Suche nach dem bestmöglichen Standort gerechtfertigt, wenn die radioaktiven Abfälle in dieser Zeit oberirdisch zwischengelagert werden und dabei deutlich mehr Einflüssen (z.B. Wetter, Technik, Mensch) ausgesetzt sind?
Im Artikel „Der Schweizer Weg zum Tiefenlager“ wird das in der Schweiz praktizierte Verfahren zum Vergleich dargestellt.